Prüfung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Nach der DGUV R 312-906 Regel und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft hat jeder Unternehmer die Verpflichtung, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen. 

Wer in der Höhe, Tiefe oder in Behältern arbeitet, muss sich auf seine Ausrüstung verlassen können. Somit müssen alle Bestandteile der PSAgA wie z.B. Auffanggurt, Verbindungsmittel, Bandschlingen, Seile oder Höhensicherungsgeräte mindestens einmal pro Jahr geprüft werden.

Durchführung

Bei der Prüfung der PSAgA führen wir folgende Schritte durch:

  • Bestandsaufnahme
  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung der Ausrüstung und
  • ausführliche Dokumentation der Prüfung  

Gehen Sie keine Kompromisse bei der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter oder Ihrer eigenen ein.