Prüfung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Nach der DGUV R 312-906 Regel und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft hat jeder Unternehmer die Verpflichtung, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.

Diese Überprüfung kann ich Ihnen anbieten.

Bei der Prüfung der PSAgA führe ich folgende Schritte durch:

  • Bestandsaufnahme
  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung der Ausrüstung und
  • ausführliche Dokumentation der Prüfung  

Gehen Sie keine Kompromisse bezüglich der Sicherheit im absturzgefährdeten Bereich ein.