Prüfung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Nach der DGUV R 312-906 Regel und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft hat jeder Unternehmer die Verpflichtung, seine PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen - jedoch mindestens einmal im Jahr - auf einwandfreien Zustand durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Diese Überprüfung kann ich Ihnen anbieten.
Bei der Prüfung der PSAgA führe ich folgende Schritte durch:
- Bestandsaufnahme
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung der Ausrüstung und
- ausführliche Dokumentation der Prüfung